Die neue Grundsteuer ist da - darauf müssen Eigentümer jetzt achten !
04. Januar 2025 Hans Jürgen Waschk
GRUNDSTEUER-BESCHEID erhalten ?
Auch im Inland und sogar flächendeckend bringt ein Thema jetzt Zündstoff : Die neue Grundsteuer.
Kurz vor Weihnachten hatte ich ein Partei-Blatt im Briefkasten. GRUNDSTEUER : Hauptausschuss stimmt für Verwaltungsvorschlag. Ergebnis : DIFFERENZIERTE HEBESÄTZE.
Sogleich nahm ich mein Telefon und überprüfte die Angaben durch Anruf bei meiner Stadtverwaltung, Abteilung Grundsteuer.
Meine kleine Stadt hier führt so genannte differenzierte Hebesätze ein mit dem Ziel, die Steuerlast für die privaten Wohngrundstücke abzumildern.
Für Wohngrundstücke soll der Hebesatz bei der Grundsteuer B zukünftig 840 Punkte betragen. Rückblick : Bis zum Jahre 2024 war der Hebesatz bereits von ca. 450 (im Jahre 1998) auf 640 im Jahre 2024 erhöht worden.
Für Nichtwohngrundstücke, mithin in der Regel für "gewerbliche" Grundstücke, soll der Hebesatz künftig bei 1.645 Punkten liegen.
Dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein soll, das war seinerzeit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und auch vom Bund und vom Land NRW zugesichert worden.
Für den einzelnen Betroffenen ist ein in etwa gleichbleibender Grundsteuer-Zahlbetrag nur dann zutreffend, wenn bei jetzt höheren Hebesätzen der Gemeinden gleichzeitig der Messbetrag (der Steuerverwaltung) dem entsprechend niedriger ist.
Im Rahmen der Auskunftspflicht zur Neuerhebung hatten die Finanzämter Waschkörbe voll Widerspruchsschreiben erhalten.
Und in öffentlich-rechtlichen Medien wurde bereits vor Monaten von Beispielen berichtet, wo private Grundstückseigentümer sich krassen Mehrforderungen ausgesetzt sahen.
Für weitergehende Informationen verlinke ich hier einen Beitrag der Tagesschau.de vom 23.12.2024:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/grundsteuer-faq-aktuelle-lage-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Falls noch nicht erfolgt, so prüfe bitte zeitnah, welche Regelung und welche Beträge für Dich und Dein Grundstück zutreffend sind.
Wo lag Dein Messbetrag bisher ? Wo liegt er künftig ?
Wo lag Dein Hebesatz bisher ? Wo liegt er künftig ?
Kannst Du gut leben mit der Neuregelung ?
Hast Du Probleme mit der Neuregelung ?
Was hast Du bisher unternommen, um Abhilfe zu schaffen ?
Hast Du einen krass ungerechten Fall, den Du darstellen magst ?
Schreib mir gern eine Mail dazu oder ruf mich einfach an unter +49 176 3459 3060.
Und wenn Du ein Interessent für einen bevorstehenden Hauskauf bist . . .dann bist Du klug beraten, jetzt kurzfristig die neuen Daten für Messbetrag und Hebesatz verbindlich einzuholen, damit Du keine so böse Überrachung erlebst wie die bedauernswerten Einzelfälle am Bodensee, im Schwarzwald oder in Sachsen . . .
Gleichwohl, nach diesem so reizvollen Thema . . .
Gute Wünsche für ein möglichst gesundes und erfreuliches Jahr 2025 !
Dein
Hans Jürgen Waschk
Dipl.-Ing. Freier Architekt
Hier geht es weiter :
https://standort-planer.com/blog/geg-neufassung-ist-auf-europa-ebene-nicht-durchsetzbar
P.S. : Wenn Du allgemeine Anregungen hast oder ganz konkrete Wünsche,
dann schreib doch bitte eine E-Mail an : support@standort-planer.com
Danke für Deine Mitwirkung !
Dein
Hans Jürgen Waschk
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